ZimmerSoftware ist DSGVO-konform

26.04.2018
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung EU-weit in Kraft, die für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter folgende Pflichten mitbringt:

  • Es muss ein Verfahrensverzeichnis erstellt werden, in dem die Verwaltung der Daten dokumentiert ist
  • Es muss zwischen sensiblen Daten und anderen personenbezogenen Daten unterschieden werden
  • Daten müssen nach der jeweiligen Speicherdauer dauerhaft gelöscht werden
Bei Verstößen gegen die DSGVO sieht das Gesetz Strafen von bis zu 10 Millionen € vor.

Durch die immer strengeren Datenschutzbestimmungen müssen viele Geschäftsprozesse und Schnittstellen angepasst werden. Relevant ist:

Die Schnittstelle für die elektronische Gästemeldung wird im Laufe des Jahres 2018 durch eine neue Schnittstelle ersetzt. Dadurch wird eine Änderung der Konfiguration in ZimmerSoftware notwendig. Die Umstellung auf die neue Schnittstelle wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Tourismusverbänden erfolgen.

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